Zuständige Stelle
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung · Contrescarpe 72 (10. Etage), 28195 Bremen
Zuständige Erlaubnis- und Lizenzbehörde für Bremen und Bremerhaven
Bremen · Regionaler Leitfaden
Der komplette Weg zur Gemeinschaftslizenz in Bremen – mit allen Unterlagen, Gebühren und Fristen auf dem Stand 2026. Und falls Ihnen die Fachkunde fehlt: Wir stellen Ihnen den Verkehrsleiter.
Ihre Anlaufstelle in Bremen
So erreichen Sie die richtige Stelle ohne Umwege – mit den wichtigsten Rahmendaten für Ihren Antrag.
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung · Contrescarpe 72 (10. Etage), 28195 Bremen
Zuständige Erlaubnis- und Lizenzbehörde für Bremen und Bremerhaven
Termin nach telefonischer Vereinbarung oder E-Mail
Unterlagen können auch in den Hausbriefkasten eingeworfen werden – Telefonnummer für Rückfragen angeben
Bis zu 10 Jahre
Bearbeitung: bis zu 3 Monate ab vollständigen Unterlagen
Schritt für Schritt in Bremen
Gebührenrahmen der Erlaubnisbehörde: 120–700 €
Achtung Fristen: Behörden-Bescheinigungen dürfen am Entscheidungstag max. 3 Monate alt sein, der Eigenkapitalnachweis max. 12 Monate.
Regional eingeordnet
Für einen Betriebssitz in Bremen ist zuerst die richtige Erlaubnisstelle entscheidend. Der freigegebene Leitfaden nennt „Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung · Contrescarpe 72 (10. Etage), 28195 Bremen“. Zuständige Erlaubnis- und Lizenzbehörde für Bremen und Bremerhaven
Im Land Bremen wird das Verfahren zentral für Bremen und Bremerhaven betreut. Terminweg, Einreichungsform und Rückfragen lassen sich direkt mit der Landesstelle koordinieren.
FAQ · EU-Lizenz in Bremen
Für grenzüberschreitende gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse: ja. Der Eigenkapitalnachweis ist dann reduziert (1.800 € für das erste, 900 € je weiteres Fahrzeug), und auf der Lizenz wird „≤ 3,5 t“ vermerkt.
Ja. Die Gemeinschaftslizenz deckt neben dem grenzüberschreitenden Verkehr in EU und EWR auch innerdeutsche Transporte und Kabotagefahrten ab. Eine separate nationale Erlaubnis brauchen Sie dann nicht.
Für Fahrerinnen und Fahrer aus Nicht-EU-Staaten beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in Bremen eine Fahrerbescheinigung. Führerschein, Pass, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Sozialversicherungsausweis und Arbeitsvertrag werden im Original und in Kopie benötigt.
Ja. Die fachliche Eignung kann ein externer Verkehrsleiter nachweisen, den Sie per Vertrag benennen. Verkehrsleiter24 stellt den Verkehrsleiter und begleitet Ihren Antrag bis zur Erteilung; aktuelle Preise finden Sie auf der Preise-Seite.
Für Streckenanteile außerhalb von EU/EWR benötigen Sie zusätzlich bilaterale oder CEMT-Genehmigungen über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Persönlich erreichbar
Sprechen Sie direkt mit unserem Team oder senden Sie uns Ihre unverbindliche Zugangsanfrage.