> 3,5 t
Gewerblicher Güterverkehr
mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ist national und international lizenzpflichtig.
EU-Gemeinschaftslizenz · §3 GüKG
Für gewerblichen Güterkraftverkehr brauchen Sie die Erlaubnis nach §3 GüKG bzw. die EU-Gemeinschaftslizenz. Wir prüfen die Voraussetzungen, stellen Ihren Verkehrsleiter, bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie bis zur Erteilung.
Wer braucht die Lizenz?
> 3,5 t
mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ist national und international lizenzpflichtig.
2,5 t
Auch Fahrzeuge von 2,5 bis 3,5 t brauchen im grenzüberschreitenden Verkehr die EU-Lizenz – und einen Verkehrsleiter.
0 €
Wer nur eigene Güter für eigene Zwecke transportiert, braucht keine Lizenz und keinen Verkehrsleiter.
Die drei Voraussetzungen
Säule 1
Unternehmer und Verkehrsleiter dürfen keine relevanten Verstöße oder Eintragungen haben.
Säule 2
Sie weisen Eigenkapital und Reserven nach – abhängig von der Fahrzeuganzahl.
Säule 3
Eine benannte Person mit IHK-Fachkunde leitet die Verkehrstätigkeiten – intern oder extern.
Der Ablauf
So läuft der Antrag ab – und wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Für die Lizenz brauchen Sie drei Dinge: ein sauberes Führungszeugnis, genug Geld auf dem Konto und einen Fachmann – den Verkehrsleiter. Wir schauen zusammen: Was haben Sie schon? Was fehlt noch?
Erstes Gespräch · kostenlos
Sie müssen die IHK-Prüfung nicht selbst machen. Wir organisieren einen Verkehrsleiter aus unserem Netzwerk – IHK-geprüft!
Das ist unser Service
Führungszeugnis, Bescheinigungen oder der Eigenkapitalnachweis: Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie noch besorgen müssen, um die EU-Lizenz zu beantragen!
ca. 1–3 Wochen
Verkehrsleiter24 beantragt in Ihrem Namen die EU-Lizenz bei der zuständigen Behörde. Wenn die Behörde Rückfragen hat, kümmern wir uns darum – Sie müssen nichts weiter tun!
Amt braucht ca. 4–12 Wochen
Ihre Behörde stellt Ihnen die EU-Lizenz aus und Sie können sofort starten! Verkehrsleiter24 unterstützt Sie danach weiterhin, um einen reibungslosen Ablauf Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Wir bleiben an Ihrer Seite
Nachweis über Eigenkapital und Reserven gem. Art. 7 EU-VO 1071/2009 – wir zeigen Ihnen, welche Nachweisformen Ihre Behörde akzeptiert.
Behörden-Leitfäden für die 50 größten Städte
FAQ zur EU-Lizenz
Jedes Unternehmen, das gewerblich Güter für Dritte mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse transportiert. Seit dem 21. Mai 2022 gilt die Lizenzpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr auch für Fahrzeuge von 2,5 bis 3,5 t. Ausgenommen ist der Werkverkehr – also der Transport eigener Güter für eigene betriebliche Zwecke.
Das hängt stark von der zuständigen Behörde ab – realistisch sind einige Wochen bis etwa drei Monate. Der größte Zeitfresser sind unvollständige Unterlagen und Nachforderungen. Genau da setzen wir an: Wir reichen den Antrag vollständig ein und fassen bei der Behörde aktiv nach.
Nein. Die fachliche Eignung kann auch ein externer Verkehrsleiter nachweisen, den Sie per Vertrag benennen – genau das ist unser Kernservice. Wir stellen Ihnen eine fachkundige Person, regeln die Benennung bei der Behörde und begleiten Ihren Betrieb danach dauerhaft.
Die EU-Gemeinschaftslizenz wird für bis zu zehn Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Sie erhalten das Original für den Betriebssitz und eine beglaubigte Abschrift für jedes Fahrzeug – die Abschrift muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Dann müssen Sie der Behörde innerhalb einer gesetzten Frist eine neue fachkundige Person benennen – sonst ist die Lizenz in Gefahr. In genau dieser Situation helfen wir kurzfristig: Wir benennen einen passenden externen Verkehrsleiter aus unserem Netzwerk, damit Ihr Betrieb ohne Unterbrechung weiterläuft.
Die Behördengebühren legt die jeweilige Erlaubnisbehörde fest und richten sich unter anderem nach der Anzahl der beantragten Abschriften. Dazu kommen Kosten für Auskünfte und Bescheinigungen sowie unser Leistungspaket. Im Erstgespräch rechnen wir Ihnen die Gesamtkosten für Ihren konkreten Fall transparent vor.
Persönlich erreichbar
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