max. 4
Unternehmen je Verkehrsleiter
ist die gesetzliche Obergrenze, damit die reibungslose Betreuung der Transportunternehmen gewährleistet werden kann.
Externe Verkehrsleitung
Ohne Verkehrsleiter gibt es keine EU-Lizenz. Hier erfahren Sie, was ein Verkehrsleiter macht, was das Gesetz verlangt und wie externe Verkehrsleitung mit Verkehrsleiter24 funktioniert.
Kurz erklärt
Der Verkehrsleiter ist die Person mit IHK-Fachkunde, die die Verkehrstätigkeiten Ihres Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet – so verlangt es die EU-Verordnung 1071/2009. Er ist keine Formalie: Die Behörde prüft, ob die Leitung wirklich ausgeübt wird. Ein Verkehrsleiter kann fest im Unternehmen angestellt sein – oder als externer Verkehrsleiter per Vertrag benannt werden.
max. 4
ist die gesetzliche Obergrenze, damit die reibungslose Betreuung der Transportunternehmen gewährleistet werden kann.
50
darf ein externer Verkehrsleiter insgesamt betreuen – wir achten darauf!
2,5 t
brauchen seit Mai 2022 im grenzüberschreitenden Verkehr eine EU-Lizenz und einen Verkehrsleiter.
Die Aufgaben
Fahrerkarten und Tachographendaten werden regelmäßig ausgelesen, ausgewertet und Verstöße nachweisbar behandelt.
HU, SP, Führerscheinkontrollen und Wartung – Fristen werden früh erkannt, bevor ein Fahrzeug stehen bleibt.
Bei Prüfungen durch die Behörden liegt die Dokumentation bereit – Tätigkeitsnachweise, Maßnahmen und Entscheidungen sind mit einem Klick exportierbar und können den Behörden sofort vorgelegt werden.
Regelmäßige Unterweisungen zu Sozialvorschriften und Ladungssicherung – dokumentiert und jederzeit belegbar.
Beförderungsverträge, Versicherungsschutz und Lizenzen bleiben aktuell – nichts läuft unbemerkt aus.
Jede Prüfung und Entscheidung wird im Portal festgehalten – als belastbarer Nachweis der tatsächlichen und dauerhaften Leitung.
Zwei Wege
Option 1
Sie selbst oder ein fester Mitarbeiter macht die IHK-Fachkundeprüfung und übernimmt die Leitung.
Option 2 · Unser Modell
Wir vermitteln eine IHK-geprüfte Person aus unserem Netzwerk – diese wird bei der Behörde gemeldet.
FAQ zur Verkehrsleitung
Die fachkundige Person, die die Verkehrstätigkeiten Ihres Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet. Ohne benannten Verkehrsleiter gibt es keine Erlaubnis nach §3 GüKG und keine EU-Gemeinschaftslizenz. Grundlage ist die EU-Verordnung 1071/2009.
Jedes Unternehmen, das gewerblich Güter für Dritte transportiert – mit Fahrzeugen über 3,5 t immer, und seit Mai 2022 auch mit Fahrzeugen von 2,5 bis 3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr. Nur der Werkverkehr (Transport eigener Güter) ist ausgenommen.
Der konkrete Preis richtet sich nach Fuhrpark und Betreuungsumfang. Das aktuelle Einstiegspaket sehen Sie auf unserer Preise-Seite; im kostenlosen Erstgespräch legen wir den passenden Umfang fest.
Dann muss der Behörde innerhalb einer gesetzten Frist eine neue fachkundige Person benannt werden – sonst ist die Lizenz in Gefahr. Wir stellen kurzfristig Ersatz aus unserem Netzwerk, damit Ihr Betrieb ohne Unterbrechung weiterläuft.
Maximal vier Unternehmen mit insgesamt höchstens 50 Fahrzeugen. Diese gesetzliche Obergrenze stellt sicher, dass die Leitung tatsächlich ausgeübt werden kann – wir achten in unserem Netzwerk streng darauf.
Persönlich erreichbar
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