Zuständige Stelle
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende · Rechtsamt – Verkehrsgewerbeaufsicht · Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
Antrag schriftlich oder online über das Servicekonto für Unternehmen
Hamburg · Regionaler Leitfaden
Der komplette Weg zur Gemeinschaftslizenz in Hamburg – mit allen Unterlagen, Gebühren und Fristen auf dem Stand 2026. Und falls Ihnen die Fachkunde fehlt: Wir stellen Ihnen den Verkehrsleiter.
Ihre Anlaufstelle in Hamburg
So erreichen Sie die richtige Stelle ohne Umwege – mit den wichtigsten Rahmendaten für Ihren Antrag.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende · Rechtsamt – Verkehrsgewerbeaufsicht · Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
Antrag schriftlich oder online über das Servicekonto für Unternehmen
HamburgService-Portal mit Servicekonto
Abschlagsgebühr 250 € bei Antragstellung (aktuell nur Kreditkarte)
Telefonische Terminvereinbarung erforderlich
Für leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr gilt ein eigenes Verfahren
Schritt für Schritt in Hamburg
Gebührenrahmen der Erlaubnisbehörde: 120–700 €
Achtung Fristen: Behörden-Bescheinigungen dürfen am Entscheidungstag max. 3 Monate alt sein, der Eigenkapitalnachweis max. 12 Monate.
Regional eingeordnet
Für einen Betriebssitz in Hamburg ist zuerst die richtige Erlaubnisstelle entscheidend. Der freigegebene Leitfaden nennt „Behörde für Verkehr und Mobilitätswende · Rechtsamt – Verkehrsgewerbeaufsicht · Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg“. Antrag schriftlich oder online über das Servicekonto für Unternehmen
Hamburg führt das Verfahren über die zuständige Landesbehörde und bietet einen digitalen Antragsweg. Für leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr gelten zusätzliche Hinweise.
FAQ · EU-Lizenz in Hamburg
Für grenzüberschreitende gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse: ja. Der Eigenkapitalnachweis ist dann reduziert (1.800 € für das erste, 900 € je weiteres Fahrzeug), und auf der Lizenz wird „≤ 3,5 t“ vermerkt.
Ja. Die Gemeinschaftslizenz deckt neben dem grenzüberschreitenden Verkehr in EU und EWR auch innerdeutsche Transporte und Kabotagefahrten ab. Eine separate nationale Erlaubnis brauchen Sie dann nicht.
Für Fahrerinnen und Fahrer aus Nicht-EU-Staaten beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in Hamburg eine Fahrerbescheinigung. Führerschein, Pass, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Sozialversicherungsausweis und Arbeitsvertrag werden im Original und in Kopie benötigt.
Ja. Die fachliche Eignung kann ein externer Verkehrsleiter nachweisen, den Sie per Vertrag benennen. Verkehrsleiter24 stellt den Verkehrsleiter und begleitet Ihren Antrag bis zur Erteilung; aktuelle Preise finden Sie auf der Preise-Seite.
Für Streckenanteile außerhalb von EU/EWR benötigen Sie zusätzlich bilaterale oder CEMT-Genehmigungen über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Persönlich erreichbar
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