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Hamburg · Regionaler Leitfaden

EU-Lizenz in Hamburg beantragen: Behörde, Unterlagen & Kosten.

Der komplette Weg zur Gemeinschaftslizenz in Hamburg – mit allen Unterlagen, Gebühren und Fristen auf dem Stand 2026. Und falls Ihnen die Fachkunde fehlt: Wir stellen Ihnen den Verkehrsleiter.

Ihre Anlaufstelle in Hamburg

Die zuständige Behörde in Hamburg.

So erreichen Sie die richtige Stelle ohne Umwege – mit den wichtigsten Rahmendaten für Ihren Antrag.

Zuständige Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende · Rechtsamt – Verkehrsgewerbeaufsicht · Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg

Antrag schriftlich oder online über das Servicekonto für Unternehmen

Online-Antrag

HamburgService-Portal mit Servicekonto

Abschlagsgebühr 250 € bei Antragstellung (aktuell nur Kreditkarte)

Erstanträge 2,5–3,5 t

Telefonische Terminvereinbarung erforderlich

Für leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr gilt ein eigenes Verfahren

Schritt für Schritt in Hamburg

So läuft Ihr Antrag in Hamburg ab.

  1. 1Fachliche Eignung sichernEntweder Sie legen die IHK-Fachkundeprüfung selbst ab – oder Sie benennen einen externen Verkehrsleiter per Vertrag. Dann entfällt die Prüfung für Sie komplett. Genau das ist unser Service.Erstgespräch · kostenlos
  2. 2Unterlagen beschaffenFührungszeugnis (Belegart O) und Gewerbezentralregisterauszug dauern am längsten – als Erstes beantragen, jeweils zur Vorlage bei einer Behörde mit Verwendungszweck Güterkraftverkehr.2–4 Wochen · parallel möglich
  3. 3Antrag einreichenAntrag bei der Erlaubnisbehörde einreichen – je nach Stadt persönlich, schriftlich oder online. Wir stellen Ihre Mappe vollständig zusammen.Behördengebühr bei oder nach Antragstellung
  4. 4Stellungnahmen abwartenDie Behörde hört BALM, IHK, Fachgewerkschaft und Güterkraftverkehrsverband an – das ist der Hauptgrund für die Wartezeit. Wir fassen aktiv nach.i. d. R. wenige Wochen, max. 3 Monate
  5. 5Lizenz & Abschriften abholenNach positiver Entscheidung erhalten Sie die Lizenz und je Fahrzeug eine beglaubigte Kopie gegen Gebühr, die im Fahrzeug mitzuführen ist. Jetzt dürfen Sie fahren.Nach Erteilungsbescheid

Das verlangt die Erlaubnisbehörde

  • Fachkundenachweis (IHK) bzw. Benennung des Verkehrsleiters inkl. Vertrag
  • Eigenkapitalbescheinigung – gilt auch bei Mietfahrzeugen
  • Führungszeugnis Belegart O (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigungen von Finanzamt & Gemeindesteueramt (alle Orte der letzten 5 Jahre)
  • Bescheinigung der Krankenkasse(n) und der Berufsgenossenschaft
  • Niederlassungsnachweis (Gewerbeanmeldung oder Mietvertrag)
  • Fahrzeugliste (Kennzeichen, FIN, Typ, zGG) & Personalliste
  • Bei GmbH & Co.: Handelsregisterauszug + Gesellschaftsvertrag

Gebühren in Hamburg

Gebührenrahmen der Erlaubnisbehörde: 120–700 €

Eigenkapital-Nachweis

Erstes Fahrzeug (> 3,5 t)
9.000 €
Jedes weitere Fahrzeug
+ 5.000 €
2,5–3,5 t (grenzüberschreitend)
1.800 / 900 €

Achtung Fristen: Behörden-Bescheinigungen dürfen am Entscheidungstag max. 3 Monate alt sein, der Eigenkapitalnachweis max. 12 Monate.

Regional eingeordnet

EU-Lizenz und Verkehrsleitung in Hamburg: Was lokal zählt.

Für einen Betriebssitz in Hamburg ist zuerst die richtige Erlaubnisstelle entscheidend. Der freigegebene Leitfaden nennt „Behörde für Verkehr und Mobilitätswende · Rechtsamt – Verkehrsgewerbeaufsicht · Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg“. Antrag schriftlich oder online über das Servicekonto für Unternehmen

Hamburg führt das Verfahren über die zuständige Landesbehörde und bietet einen digitalen Antragsweg. Für leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr gelten zusätzliche Hinweise.

Drei Prüfpunkte für den Antrag in Hamburg

  • Zuständige Stelle: Behörde für Verkehr und Mobilitätswende · Rechtsamt – Verkehrsgewerbeaufsicht · Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg. Antrag schriftlich oder online über das Servicekonto für Unternehmen
  • Online-Antrag: HamburgService-Portal mit Servicekonto. Abschlagsgebühr 250 € bei Antragstellung (aktuell nur Kreditkarte)
  • Erstanträge 2,5–3,5 t: Telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Für leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr gilt ein eigenes Verfahren

FAQ · EU-Lizenz in Hamburg

Die häufigsten Fragen vor dem Gang zum Amt.

Brauche ich die EU-Lizenz auch für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen?+

Für grenzüberschreitende gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse: ja. Der Eigenkapitalnachweis ist dann reduziert (1.800 € für das erste, 900 € je weiteres Fahrzeug), und auf der Lizenz wird „≤ 3,5 t“ vermerkt.

Gilt die EU-Lizenz auch für Fahrten innerhalb Deutschlands?+

Ja. Die Gemeinschaftslizenz deckt neben dem grenzüberschreitenden Verkehr in EU und EWR auch innerdeutsche Transporte und Kabotagefahrten ab. Eine separate nationale Erlaubnis brauchen Sie dann nicht.

Ich beschäftige Fahrer aus Drittstaaten – was gilt hier?+

Für Fahrerinnen und Fahrer aus Nicht-EU-Staaten beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in Hamburg eine Fahrerbescheinigung. Führerschein, Pass, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Sozialversicherungsausweis und Arbeitsvertrag werden im Original und in Kopie benötigt.

Ich habe keine IHK-Fachkundeprüfung – bekomme ich trotzdem die Lizenz?+

Ja. Die fachliche Eignung kann ein externer Verkehrsleiter nachweisen, den Sie per Vertrag benennen. Verkehrsleiter24 stellt den Verkehrsleiter und begleitet Ihren Antrag bis zur Erteilung; aktuelle Preise finden Sie auf der Preise-Seite.

Was ist mit Fahrten in die Türkei oder andere Drittstaaten?+

Für Streckenanteile außerhalb von EU/EWR benötigen Sie zusätzlich bilaterale oder CEMT-Genehmigungen über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

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