Zuständige Stelle
Amt für öffentliche Ordnung · Team Güterkraftverkehr · Schloßstraße 73, 70176 Stuttgart
E-Mail: gueterkraftverkehr@stuttgart.de
Baden-Württemberg · Regionaler Leitfaden
Der komplette Weg zur Gemeinschaftslizenz in Stuttgart – mit allen Unterlagen, Gebühren und Fristen auf dem Stand 2026. Und falls Ihnen die Fachkunde fehlt: Wir stellen Ihnen den Verkehrsleiter.
Ihre Anlaufstelle in Stuttgart
So erreichen Sie die richtige Stelle ohne Umwege – mit den wichtigsten Rahmendaten für Ihren Antrag.
Amt für öffentliche Ordnung · Team Güterkraftverkehr · Schloßstraße 73, 70176 Stuttgart
E-Mail: gueterkraftverkehr@stuttgart.de
0711 216-91108 · 0711 216-93706
Allgemeine Fragen auch über Behördennummer 115 (Mo–Fr, 8–18 Uhr)
Bis zu 10 Jahre
Nach Ablauf neu zu beantragen – keine vorläufige Genehmigung möglich
Schritt für Schritt in Stuttgart
Gebührenrahmen der Erlaubnisbehörde: 120–700 €
Achtung Fristen: Behörden-Bescheinigungen dürfen am Entscheidungstag max. 3 Monate alt sein, der Eigenkapitalnachweis max. 12 Monate.
Regional eingeordnet
Für einen Betriebssitz in Stuttgart ist zuerst die richtige Erlaubnisstelle entscheidend. Der freigegebene Leitfaden nennt „Amt für öffentliche Ordnung · Team Güterkraftverkehr · Schloßstraße 73, 70176 Stuttgart“. E-Mail: gueterkraftverkehr@stuttgart.de
In Baden-Württemberg richtet sich die konkrete Zuständigkeit nach dem Betriebssitz im Stadt- oder Landkreis. Firmenanschrift, Niederlassungsnachweis und Erlaubnisbehörde sollten deshalb vor der Einreichung zusammenpassen.
FAQ · EU-Lizenz in Stuttgart
Für grenzüberschreitende gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse: ja. Der Eigenkapitalnachweis ist dann reduziert (1.800 € für das erste, 900 € je weiteres Fahrzeug), und auf der Lizenz wird „≤ 3,5 t“ vermerkt.
Ja. Die Gemeinschaftslizenz deckt neben dem grenzüberschreitenden Verkehr in EU und EWR auch innerdeutsche Transporte und Kabotagefahrten ab. Eine separate nationale Erlaubnis brauchen Sie dann nicht.
Für Fahrerinnen und Fahrer aus Nicht-EU-Staaten beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in Stuttgart eine Fahrerbescheinigung. Führerschein, Pass, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Sozialversicherungsausweis und Arbeitsvertrag werden im Original und in Kopie benötigt.
Ja. Die fachliche Eignung kann ein externer Verkehrsleiter nachweisen, den Sie per Vertrag benennen. Verkehrsleiter24 stellt den Verkehrsleiter und begleitet Ihren Antrag bis zur Erteilung; aktuelle Preise finden Sie auf der Preise-Seite.
Für Streckenanteile außerhalb von EU/EWR benötigen Sie zusätzlich bilaterale oder CEMT-Genehmigungen über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Persönlich erreichbar
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