Zuständige Stelle
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) · Puttkamerstraße 16–18 · 10969 Berlin
Geschäftszeichen IV D 11 – Güterkraftverkehr
Berlin · Regionaler Leitfaden
Der komplette Weg zur Gemeinschaftslizenz in Berlin – mit allen Unterlagen, Gebühren und Fristen auf dem Stand 2026. Und falls Ihnen die Fachkunde fehlt: Wir stellen Ihnen den Verkehrsleiter.
Ihre Anlaufstelle in Berlin
So erreichen Sie die richtige Stelle ohne Umwege – mit den wichtigsten Rahmendaten für Ihren Antrag.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) · Puttkamerstraße 16–18 · 10969 Berlin
Geschäftszeichen IV D 11 – Güterkraftverkehr
Schriftlich per Post, Hausbriefkasten oder E-Mail
gueterkraftverkehr@labo.berlin.de – keine persönliche Vorsprache nötig
Ersterteilung: 2 Jahre · Erneuerung: 5 Jahre
Berlin erteilt die Lizenz zunächst kürzer als andere Länder – Verlängerung rechtzeitig einplanen
Schritt für Schritt in Berlin
Gebührenrahmen der Erlaubnisbehörde: 120–700 €
Achtung Fristen: Behörden-Bescheinigungen dürfen am Entscheidungstag max. 3 Monate alt sein, der Eigenkapitalnachweis max. 12 Monate.
Regional eingeordnet
Für einen Betriebssitz in Berlin ist zuerst die richtige Erlaubnisstelle entscheidend. Der freigegebene Leitfaden nennt „Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) · Puttkamerstraße 16–18 · 10969 Berlin“. Geschäftszeichen IV D 11 – Güterkraftverkehr
Berlin bündelt das Verfahren auf Landesebene. Die Besonderheiten bei Antragsweg und Gültigkeitsdauer sollten bereits bei der Zeitplanung berücksichtigt werden.
FAQ · EU-Lizenz in Berlin
Für grenzüberschreitende gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse: ja. Der Eigenkapitalnachweis ist dann reduziert (1.800 € für das erste, 900 € je weiteres Fahrzeug), und auf der Lizenz wird „≤ 3,5 t“ vermerkt.
Ja. Die Gemeinschaftslizenz deckt neben dem grenzüberschreitenden Verkehr in EU und EWR auch innerdeutsche Transporte und Kabotagefahrten ab. Eine separate nationale Erlaubnis brauchen Sie dann nicht.
Für Fahrerinnen und Fahrer aus Nicht-EU-Staaten beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in Berlin eine Fahrerbescheinigung. Führerschein, Pass, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Sozialversicherungsausweis und Arbeitsvertrag werden im Original und in Kopie benötigt.
Ja. Die fachliche Eignung kann ein externer Verkehrsleiter nachweisen, den Sie per Vertrag benennen. Verkehrsleiter24 stellt den Verkehrsleiter und begleitet Ihren Antrag bis zur Erteilung; aktuelle Preise finden Sie auf der Preise-Seite.
Für Streckenanteile außerhalb von EU/EWR benötigen Sie zusätzlich bilaterale oder CEMT-Genehmigungen über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Persönlich erreichbar
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